Finanzierungs- und Sicherheitenkonzept
Obwohl das Gesundheitswesen als eine der Referenzbranchen für die Umsetzbarkeit der ÖPP-spezifischen Vorteile gilt (größeres Effizienzpotential aufgrund höherer Fertigungstiefe und breiterer Skaleneffekte), ist empirisch zu beobachten, dass bislang in keinem entsprechenden Umfang Projekte in dieser Branche realisiert worden sind.
Ausgangssituation
Die Anlaufschwierigkeiten für ÖPP-Projekte im Gesundheitswesen resultieren aus systemischen Besonderheiten, die für bereits etablierte Bereiche des öffentlichen Hochbaus im Zuständigkeitsbereich der Kernverwaltung nicht gelten:
Bei rund 70 % der Einrichtungen bedienen sich die öffentlichen Krankenhausträger bei der rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (z.B. Universitätsklinika) oder auch (gemeinnütziger) Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (insbesondere im kommunalen Bereich) bzw. – in seltenen Fällen - Aktiengesellschaften. Damit können hinsichtlich der Strukturierung von Sicherheitenkonzepten und Regeln der Finanzierung nicht die Konditionen und Mechanismen für nichtinsolvenzfähige Körperschaften öffentlichen Rechts Anwendung finden.
Aufgabenbeschreibung
Es wird ein gutachterliches Finanzierungs- und Sicherheitenkonzept für das Gesundheitswesen entwickelt und im Ergebnis mit der EU-Kommission abgestimmt. Ziel der Stellungnahme ist die Etablierung eines marktgängigen und rechtssicheren Finanzierungs- und Sicherheitenmodells für ÖPP-Projekte im Gesundheitswesen. Dieses hat außerdem den Anspruch, im Rahmen der bereits heute unterschiedlichen Arten der Krankenhausfinanzierung in den Bundesländern umsetzungsfähig zu sein.
Vorgehensweise
Zunächst sollen die Erfahrungen aus abgebrochenen Vergabeverfahren, erfolgreichen Projekten und den zur Zeit in der Vergabe befindlichen Vorhaben zusammengetragen und aufbereitet werden.
Auf der Basis dieser Ergebnisse werden Finanzierungsstrukturen entwickelt, die die Besonderheiten von Forfaitierungsmodellen und Projektfinanzierungen berücksichtigen. Dabei werden insbesondere die wirtschaftlichen Interessen der öffentlichen Aufgabenträger an einer Werthaltigkeit ihrer Ansprüche aus etwaigen Sicherheiten wie Bürgschaften des Auftragnehmers oder der Nachunternehmer sowie aus vertraglich vereinbarten Minderungsmechanismen bei Schlechtleistung des Auftragnehmers gewährleistet.
Das entwickelte Konzept wird auf seine Rechtssicherheit, insbesondere auf seine Beihilferechtskonformität, namentlich mit Art. 87 EG, überprüft. Nach der Diskussion mit Marktteilnehmern wird die gutachterliche Empfehlung mit der EU-Kommission abgestimmt und auf eine möglichst weitreichende zustimmende Erklärung der Kommission hingewirkt. Ziel ist es, damit eine möglichst hohe Sicherheit bei der zukünftigen wirtschaftlichen Strukturierung von ÖPP-Projekten im Gesundheitswesen zu erreichen und den Markt zu beleben.

