Angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Kommunen gewinnt die Einbindung von staatlichen Fördermitteln weiter an Bedeutung. Kommunale Projekte können häufig nicht allein aus den kommunalen Haushalten finanziert werden, sondern es bedarf zusätzlicher Fördermittel aus dem Landes- und Bundeshaushalt.
Ausgangssituation
Betrachtet man die Anwendungsfelder von ÖPP-Projekten, so wird deutlich, dass ÖPP-Projekte häufig in Teilsektoren mit einem hohen kommunalen Investitionsrückstand realisiert werden. Da für viele dieser Teilsektoren staatliche Fördermittel zur Verfügung stehen, kommt der Einbindung von Fördermitteln auch in ÖPP-Projekte eine maßgebliche Bedeutung zu.
Die Verfahren zur Einbindung von staatlichen Fördermitteln orientieren sich bisher aber überwiegend an der konventionellen Beschaffung. In den bundes- und landeshaushaltsrechtlichen Förderrichtlinien finden sich bisher nur vereinzelte Aussagen zur Förderfähigkeit von ÖPP-Projekten. Dies prägt auch die Nebenbestimmungen der Förderbescheide.
Aufgabenbeschreibung
Die Zielsetzung des Projekts besteht darin, die Einbindung von Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene in ÖPP-Projekte zu untersuchen. Es sollen anhand des typischen Ablaufs eines Zuwendungsverfahrens nach § 44 BHO bzw. LHO die vorhandenen Problemstellungen in den einzelnen Bewilligungsstufen insbesondere bei kommunalen Projekten, dargestellt, analysiert und aufbereitet werden. Dabei sollen die Handlungsalternativen hinsichtlich der bestehenden Förderrichtlinien aufgezeigt werden.
Vorgehensweise
Zunächst werden die vorhandenen Erfahrungen zum Thema »ÖPP und Förderrecht« recherchiert und aufbereitet. Dabei soll die Zusammenstellung und Aufbereitung der Ergebnisse in enger Zusammenarbeit mit Vertretern des Bundes und der Länder erfolgen. Darüber hinaus sollen interessierte Förderinstitute, Kommunen und sonstige Marktteilnehmer in die Grundlagenarbeit eingebunden werden.
Aufbauend auf den gesammelten Erkenntnissen werden im Anschluss die wichtigsten Problemstellungen in dem Gutachten aufgenommen und davon ausgehend Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Das Gutachten, gegliedert entsprechend des typischen Ablaufs eines Zuwendungsverfahrens, enthält Problemdarstellungen und konkrete Empfehlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung von Anträgen, Bescheiden und Verträgen sowie zur Verfahrensgestaltung.

