So kommen wir zusammen
Die ÖPP Deutschland AG kann ausschließlich von der öffentlichen Hand beauftragt werden. Öffentliche Auftraggeber, die die Rahmenvereinbarung gezeichnet haben, können die ÖPP Deutschland AG ohne weitere Ausschreibung beauftragen.
Öffentliche Auftraggeber, welche die Rahmenvereinbarung nicht gezeichnet haben, können die Beratungsleistungen unter Beachtung der üblichen vergabe- und haushaltsrechtlichen Regeln in Anspruch nehmen.
Die ÖPP Deutschland AG übernimmt Beratungs- und Managementaufgaben bei geplanten und bereits laufenden ÖPP-Projekten.

