Gesellschafter der öffentlichen Hand
Hauptgesellschafter der öffentlichen Hand ist der Bund, der die Gesellschaft am 11. November 2008 gegründet hat. Der Bund hat am 11. August 2009 Anteile an Länder und kommunale Spitzenverbände verkauft, hält aber mindestens eine Sperrminorität (25 % plus eine Aktie).
Weitere Gesellschafter der öffentlichen Hand sind:
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Land Nordrhein-Westfalen
- Land Schleswig-Holstein
- Deutscher Landkreistag
- Deutscher Städtetag
- Deutscher Städte- und Gemeindebund


